Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Gast,
wir möchten, dass Sie sich bei uns erholen und wohlfühlen, deshalb bemühen wir uns, Ihren Aufenthalt Ihnen so angenehm wie möglich zu gestalten. Natürlich gibt es auch bei uns einige (rechtliche ) Regeln, welche Sie bitte beachten möchten, da diese mit der Buchung als Vertragsbestandteil von beiden Seiten, also Gastgeber (Betreiber) und Gast (Kunde), anerkannt werden.

1) Anmeldung und Vertragsabschluß

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Betreiber den Abschluss eines Vertrages zur Anmietung einer Unterkunft im
Forstfuhrmannshof verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) oder fernmündlich vorgenommen
werden. Die Annahme erfolgt durch die Reservierungsbestätigung des Betreibers.

2) Bezahlung

Der Preis für die Übernachtung und Endreinigung richtet sich nach Art und Belegung des Unterkunft-Typs entsprechend
der aktuellen Preisliste. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des gesamten
Übernachtungspreises fällig. Der Restbetrag ist bei Anreise vor Ort zu entrichten.

Bank: Ostseesparkasse Rostock

SWIFT-BIC: NOLADE21ROS

IBAN: DE25 1305 0000 1460 0653 40

3) Anreise und Aufenthalt

Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein gebuchter Tag. Die Anreise sollte in der Zeit zwischen 16:00 und
20:00 Uhr, die Abreise bis 10:00 Uhr erfolgen. Abweichungen von diesem Zeitraum können mit dem Betreiber vereinbart
werden. Hält sich der Kunde ohne Begründung nicht an diese Zeiten, hat der Betreiber das Recht, die gebuchte
Unterkunft anderweitig zu vermieten. Sollte der Kunde die Abreisezeit ohne vorherige Abstimmung mit dem Betreiber
überschreiten, wird dem Kunden ein zusätzlicher Aufenthaltstag berechnet.

4) Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann bis zum Beginn des Aufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Betreiber vom Vertrag
zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück und (oder) tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann der Betreiber Ersatz für die von
ihm getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen des Hauses verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen.
Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

• Bis zum 31. Tag vor dem Anreisetermin 20% der Gesamtmietsumme bzw. der angezahlte Betrag
• Ab 30. Tag vor dem Anreisetermin 50% des Übernachtungspreises.
• Ab 3. Tag vor dem Anreisetermin 100% des Übernachtungspreises.

5) Rücktritt durch den Betreiber (Vermieter)

In folgenden Fällen kann der Betreiber vor Antritt des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des
Aufenthaltes den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:

– Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen die Unterkunft trotz Abmahnung durch den
Betreiber nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere für wiederholte Verstöße
gegen die Hausordnung.

– Bei nicht Einhaltung der Zahlungsbedingungen:
Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2) dieser Bedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der in
der Reservierungsbestätigung angegebenen Frist nachkommt, erlischt jeglicher Anspruch auf die Reservierung.

 6) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt infolge unvorhersehbarer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
der Betreiber oder der Kunde den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Betreiber für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch
zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7) sonstige Bestimmungen

Der Betreiber weist hiermit den Kunden darauf hin, dass er zu seiner Sicherheit eine Reisekostenrücktrittsversicherung
abschließen sollte.

Der Betreiber haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er haftet nur für den Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Angestellten.
Abweichungen von der gebuchten Anzahl von Personen sind dem Betreiber vor Anreise anzuzeigen und müssen von
diesem genehmigt werden. Untervermietung ist nicht gestattet.
Die Nutzung der bereit gestellten Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder
Schäden von eingebrachten Sachen, einschließlich Pkw.